Gedankenexperiment: Beschlagnahme von verschlüsselter EDV

Posted on September 19th, 2008 | by admin |

Ich möchte hier einmal ein Gedankenexperiment machen das die erpresserische Art mit der Deutsche Staatsanwälte zur Zeit vorgehen verdeutlichen.

  1. Wir haben einen PC der mit Truecript verschlüsselt ist.
  2. Wir lassen uns die Funktion der begutachten.
  3. Das Ergebnis ist das die Richtlinien der U.S. Behörden eingehalten werden.
  4. Wir holen einen Sachverständigen der bestätigt das der Zeit nicht zu umgehen ist.
  5. Wir sind laut Gesetz nicht verpflichtet Passwörter heraus zu geben.

Welchen Sinn hat dann eine Beschlagnahme durch einen Staatsanwalt? Doch nur den wirtschaftlichen Schaden dem jenigen zuzufügen der von seinem Recht gebraucht macht zu schweigen (Siehe dazu auch Udo Vetter viel beachteter Beitrag “Sie haben das Recht zu schweigen“). Und was ist das ? Für mich ist das Erpressung! Insbesondere deshalb weil Beschlagnahmte IT gerne mal 4 Jahre in diversen Aservatenkammern verschwindet eigentlich auch Diebstahl.

Warum wäre das in unserem Beispiel so? Ganz einfach, da wir per Gutachten das sich auf Richtlinien stützt die auch Deutsche Behörden für anerkennen müssen und auch z.b. in Bundesministerien verwendet werden nachweisen das eine Beschlagnahme nicht den Sinn der erfüllt und in keiner Weise genügen kann.

Sicher ist das nur ein Gedankenexperiment aber vielleicht findet es ja einmal einen mutigen Anwalt der versucht in ähnlicher Weise vorzugehen und e.v.t. auch versucht den wirtschaftlichen Schaden geltend zu machen.

Related Blogs

Tags:, , , , ,

Verwandte Artikel

Post a Comment

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken &handeln! Willst du auch an der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos
und Materialien: