Speicherung von IP-Adressen

Posted on Juni 1st, 2008 | by admin |

Da die Frage bei Webmastern immer wieder aufkommt hier noch einmal kurz und knapp die Anwort.

Was für Frau Zypries und das gilt, gilt erst recht für den Webmaster kommerzieller Seiten!

Prinzipiell ist eine also ausgeschlossen bei allen Arten von Webaplikation die persönliche Daten wie die Adresse abfragen, also Shops, Foren e.t.c. da hier die später einer Person eindeutig zugeordnet werden kann. Das hat das Amtsgericht Berlin Mitte ganz klar untermauert und Justizministerin Zypries hat sogar explizit noch einmal darauf hingewiesen:

Frau Zypries droht Haft wegen IP Speicherung!

Um es richtig zu verstehen man kann die IP Adressen zu statistischen zwecken während der User auf der Seite ist speichern. Das Problem ist das die meisten Aplikationen (Shops, Foren …) die Zeit der Anmeldung b.z.w. der Aktivität des Users mit loggen, so das man später problemlos die Logfiles eines mit denen eines Forums oder Shops abgleichen kann. Man schaut einfach wann wer sich angemeldet hat und dann welche die Seite zu der Zeit besucht hat. Es gab sogar Programme die für Shopbetreiber so die Daten von Nichtzahlern oder Kunden die falsche Angaben gemacht haben für den Anwalt aufbereitet haben. Eine ist also nur Webiten erlaubt die ansonsten keine personenbezogenen Daten erfassen.

Zusammenfassung IP Adressen Speicherung:

  • Man muß IP Adressen nach dem Besuch sofort löschen
  • Das gilt insbesondere wenn man personenbezogene Daten erhebt
  • Die Website erhebt keine personenbezogenen Daten

    Die Juristen haben sich noch nicht klar dazu geäussert was mit Websiten ist die keine personenbezogenen Daten erheben. Theoretisch wäre hier eine Speicherung möglich da die nicht mit personenbezogenen Daten in einen zusammenhang zu bringen ist. Das ist aber nur eine Vermutung von mir und ich rate dringend deshalb zur Löschung der IP-Adressen nach dem Besuch des Users.

    Aber der Webhoster speichert doch die

    Das stimmt und da ist es auch vom Gesetzgeber zu verpflichtet! Ein Problem entsteht wenn Sie zugriff auf diese Logdateien haben und es ihnen also möglich ist die personenbezogenen Daten zusammen zu führen. Sie sollten in diesem Fall ihren Webhoster bitten ihnen den Zugang zu den IP Logs zu nehmen.

    Root

    Sie haben aber einen Root und der muß für sein Funktion die IP Adressen speichern. Sollten Sie für die Funktion ihres Dienstes auf die Speicherung der IP Adressen angewiesen sein sollten Sie dringend einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Dieser stellt dann sicher das die Funktion ihres Dienstes gewahrt sind aber niemand personenbezogenen Daten wissentlich oder unwissentlich verknüpft.

    Mein Provider speichert aber IP Adressen

    Provider wie Hoster sind vom Gesetzgeber verpflichtet laut Anti Terror Gesetz IP Adressen zu speichern und diese gegebenenfalls Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Hier ist es aber so wie bei Root Servern das hier ein Datenschutzbeauftragter in den Unternehmen darüber wacht das die Vernüpfung zwischen und Person erst dann statt findet wenn ein Staatsanwalt diese anordnen. Ich möchte hier jetzt nicht auf den gängigen Mißbrauch Deutscher Staatsanwälte zu diesem Thema eingehen. Über die bedenkliche methoden der Deutschen Justiz werde ich einen eigenen Beitrag schreiben.

    Verurteilung durch illegal gespeicherte IP Adressen?

    Es ist schockierend aber leider wahr das man in Deutschland mit hilfe illegal erhobener Peronen Daten Verurteilt werden kann, oder auch eine durchgeführt werden darf. Populäres Besipiel ist die Abmahnmschinerie der Musik und Filmindustrie. Hier wird eigentlich komplett gegen den verstossen und Deutsche Staatsanwälte und Richter lassen sich hier sich hier zu willfährigen Handlager der Internationalen Entertainment Industrie machen aber dazu ein anderes mal in diesem Blog.

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    1. 10 Responses to “Speicherung von IP-Adressen”

    2. By Loona on Sep 19, 2008 | Reply

      Aber der Webhoster speichert doch die IP Adresse – Das stimmt und da ist es auch vom Gesetzgeber zu verpflichtet!

      Ja? Nach welchem Gesetz denn?

    3. By Loona on Sep 19, 2008 | Reply

      Provider wie Hoster sind vom Gesetzgeber verpflichtet laut Anti Terror Gesetz IP Adressen zu speichern und diese gegebenenfalls Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen.

      Aber doch nicht für Zugriffe auf Webseiten!

      Und kannst Du irgendwelche Belege dafür anbringen daß es möglicher Weise in Ordnung sei IP-Adressen zu speichern, sofer man keine anderen personenbezogenen Daten erhebt? (Die IP-Adresse ist nämlich ein personenbezogenes Datum.) – Wieso sollte es meinem Webhoster erlaubt sein die IP-Adressen meiner Kunden zu speichern, aber nicht mir?

      Loona.

    4. By admin on Sep 19, 2008 | Reply

      Hallo Loona,
      ich kann Dir das nur aus der Praxis sagen. Wegen Filesharing e.t.c. kannst der Hoster Anfragen der Staatsanwaltschaft zur Zeit abwimmeln wenn er will (die wenigsten tun sich den Ärger aber an). Sollte es aber z.b. um Landesverrat, Kinderpornograpfie e.t.c. gehen würde ich keinem Hoster zu der Antwort raten “Ich logge keine IPs! … dann fährt der LKW vor und die räumen restlos alle Racks lehr zur Beweissicherung. Seh es wie Du willst wenn Du die Daten nicht lieferst wirst Du mit der “Geiselnahme” deiner Lebensgrundlage bestraft.

      Ich schreibe zu dieser Art gängiger Erpressung durch Deutsche Staatsanwälte auch etwas.

    5. By Loona on Sep 19, 2008 | Reply

      Dass so gut wie alle Hosting-Provider loggen ist mir bekannt. Aber so weit ich gelesen habe ist das (zumindest nach Richterrecht) ganz einfach nicht legal, und nicht etwa irgendwie gesetzlich vorgeschrieben.

      Zu dem LKW und den leeren Racks: Den Server mitzunehmen macht doch im Gegenteil nur dann Sinn, wenn man die IPs geloggt hat. Wo keine Daten sind kann man auch keine beschlagnahmen.

      BTW: Ich finde das echt krass hier: Ein Blog zum Thema Datenschutz, und ich muss TOR deaktivieren, sowie Cookies und JavaScript erlauben, und dann noch meine Mail-Adresse angeben um ueberhaupt kommentieren zu koennen. Ist das nicht ironisch?

    6. By Michael on Sep 19, 2008 | Reply

      Hallo Loona,
      natürlich mach das keinen Sinn Server mit zu nehmen wo keine IP s geloggt werden. Der Deal für die Hoster ist ganz einfach entweder Du hast IP s für den Staatsanwalt oder der “Sicher Beweise” und deine Hardware ist weg.
      Ich habe da gerade noch zu gepostet: http://www.blog.ip-profis.de/gedankenexperiment-beschlagnahme-von-verschlusselter-edv/

    7. By Michael on Sep 19, 2008 | Reply

      Mit Tor sollte man den Blog schon abrufen können.
      JavaScript braucht halt der Spam Wächter da unten
      “reCaptcha” wenn jemand einen ähnlich guten kennt
      der ohne java script auskommt baue ich den gern ein.

      Ich möchte noch erwähnen das ich es für besser halte einen eigenen VServer in einem liberalen Land zu mieten dort einen eigenen Proxy zu installieren. Das ist viel schneller und auch sicherer … In Somalia oder .to oder .ws gibt niemand Daten raus und man kann auch nicht deine Exit nodes sniffen. Ich poste ein anderes mal zum Thema Offshore Hosting, eigener anonymer proxy how to e.t.c.

      Gruß

      Micha

    8. By admin on Sep 29, 2008 | Reply

      Auch im Law Podcasting wird zu diesem schwierigen Problem ob IP-Speicherung durch Webseiten-Betreiber rechtlich zulässig ist berichtet.

      Weiter ist der Bericht der Süddeustchen Zeitung SZ interessant das die Staatsanwaltschaft Berlin ihre Einstellung zur Ermittlung von IP Adressen ebenfalls Grundlegend geändert hat: Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.

    9. By Florentine on Mrz 30, 2010 | Reply

      Erstmal wurde das Thema ja vom Bundesgerichtshof gestoppt und wird nun wieder neu aufgerollt. Bin gespannt wie sich das Thema entwickeln wird. Langsam wird man zum gläsernden User!

    10. By PetraBurris23 on Jun 18, 2010 | Reply

      If you want to buy a house, you would have to get the personal loans. Moreover, my father usually uses a secured loan, which is really fast.

    1. 1 Trackback(s)

    2. Apr 5, 2010: IP Speicherung

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